Nach Eingang der Beschwerde der Beschwerdeführenden 4 und 5 vereinigte das Rechtsamt auch dieses Verfahren mit dem bereits hängigen Verfahren und übermittelte die Beschwerde an die Beschwerdegegnerin, an das Regierungsstatthalteramt Thun sowie an die Gemeinde Amsoldingen, verzichtete aber vorerst diesbezüglich auf die Durchführung des Schriftenwechsels. Gleichzeitig teilte es den Beteiligten mit, es beabsichtige, das Verfahren zu sistieren, bis ein Entscheid des Bundesgerichts vorliege, in dem sich dieses zur Beurteilbarkeit der Strahlenbelastung von Mobilfunkantennen für 5G-Funkdienste äussere. Stillschweigen gelte als Zustimmung zur Sistierung.