Gleichzeitig bat es das Amt für Umwelt und Energie (AUE) zur Einreichung einer Stellungnahme. Nach Eingang der Beschwerde der Beschwerdeführenden 4 und 5 vereinigte das Rechtsamt auch dieses Verfahren mit dem bereits hängigen Verfahren und übermittelte die Beschwerde an die Beschwerdegegnerin, an das Regierungsstatthalteramt Thun sowie an die Gemeinde Amsoldingen, verzichtete aber vorerst diesbezüglich auf die Durchführung des Schriftenwechsels.