3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet,1 übermittelte die Beschwerden der Beschwerdeführenden 1 und 2 sowie der Beschwerdeführerin 3 mit Verfügungen vom 1. und 7. Juli 2021 an die Beschwerdegegnerin sowie an das Regierungsstatthalteramt Thun. Die Beschwerde der Beschwerdeführenden 1 und 2 übermittelte es zudem auch an die Gemeinde Amsoldingen. Es vereinigte die beiden Verfahren und führte den Schriftenwechsel durch. Gleichzeitig bat es das Amt für Umwelt und Energie (AUE) zur Einreichung einer Stellungnahme.