Eventualiter sei die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen. Die Beschwerdeführenden 4 und 5 erhoben am 13. Juli 2021 Beschwerde bei der BVD. Sie beantragen, der Entscheid vom 15. Juni 2021 sei aufzuheben und dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Eventualiter sei das Baugesuch zu sistieren, bis offene Fragen rund um 5G bzw. adaptive Antennen geklärt seien.