Antennen, für die jedoch gemäss Standortdatenblatt vom 17. Mai 2019 (Revision: 1.14) kein Korrekturfaktor beansprucht wird. Neben dem Antennenmast ist am Fuss des Masts zusätzlich noch ein kleiner Technikschrank geplant. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen der Beschwerdeführer 1 und die Beschwerdeführerin 2 (nachfolgend Beschwerdeführende 1 und 2) sowie die Beschwerdeführerin 4 und der Beschwerdeführer 5 (nachfolgend Beschwerdeführende 4 und 5) Einsprache. Die Beschwerdeführerin 3 reichte einen negativen Amtsbericht ein. Mit Entscheid vom 15. Juni 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Thun dem Bauvorhaben die Baubewilligung.