betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalters von Thun vom 15. Juni 2021 (bbew 159/2019; Mobilfunkanlage) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 12. August 2019 bei der Gemeinde Amsoldingen ein Baugesuch ein für den Neubau einer Mobilfunkanlage auf Parzelle Amsoldingen Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Zone für öffentliche Nutzung B (ZöN B). Am 20 m hohen freistehenden Mast sollen sechs Antennenkörper auf zwei Ebenen mit insgesamt neun Antennen montiert werden. Bei den drei Antennen im Frequenzband 3600 MHz handelt es sich um adaptive