1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid der Gemeinde Oberdiessbach vom 19. Dezember 2019 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von Fr. 400.00 werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Der Beschwerdeführer hat dem Beschwerdegegner die Parteikosten im Betrag von Fr. 624.65 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn B.________, eingeschrieben - E.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Oberdiessbach, Gemeindeverwaltung, eingeschrieben