Gemäss Vorakten wurden die beiden umstrittenen Solarpanels im Herbst 2011 erstellt. Damals war noch das Baureglement Aeschlen bei Oberdiesbach vom Dezember 1997 (GBR Aeschlen)5 anwendbar. Darin ist für unbewohnte An- und Nebenbauten ein Grenzabstand von 2 m vorgeschrieben, wobei der Grenzanbau gestattet ist, wenn der Nachbar schriftlich zustimmt (Art. 23 Abs. 2 und 3 GBR Aeschlen). Das aktuell geltende GBR6 sieht keine für die Bauherrschaft günstigere Regelung vor und gelangt deshalb nicht zur Anwendung.