4. Mit Verfügung vom 28. Februar 2020 wies das Rechtsamt den Antrag des Beschwerdeführers auf Sistierung des Verfahrens ab. Weitere Eingaben des Beschwerdeführers gingen am 11. März 2020 und am 16. März 2020 ein. 5. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Eintretensvoraussetzungen