In der Sache stellt er keinen ausdrücklichen Antrag. Mit seinen Vorbringen beantragt er jedoch sinngemäss die Aufhebung des Bauentscheids vom 19. Dezember 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. 3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 10. Februar 2020 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Denselben Antrag stellt der Beschwerdegegner mit Eingabe vom 17. Februar 2020.