2. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 20. Januar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Darin erachtet er die bewilligten Solarmodule als rechtswidrig und bringt vor, die vor der Schlichtungsbehörde am 21. April 2016 getroffene Vereinbarung sei ungültig, da er arglistig getäuscht worden sei. Er beantragt die Sistierung des Verfahrens, bis die Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland rechtskräftig über sein am 23. Dezember 2019 eingereichtes Revisionsgesuch nach Art. 328 ff. ZPO1 befunden hat. In der Sache stellt er keinen ausdrücklichen Antrag.