1/5 BVD 110/2020/9 Beschwerdeführer mit dem Verbleib der Solaranlage im bestehenden Umfang und am bestehenden Standort einverstanden erklärt. Die Gemeinde führt aus, diese gerichtlich genehmigte Vereinbarung reiche im vorliegenden Baubewilligungsverfahren aus, um als erteilte Näherbaubewilligung angesehen werden zu können.