1. Mit Verfügung vom 4. April 2018 forderte die Gemeinde Oberdiessbach den Beschwerdegegner auf, die sich im Strassenabstand befindlichen Solarpanels bis am 30. Juni 2018 zu entfernen. Gleichzeitig wurde auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hingewiesen und für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme angedroht. Der Beschwerdegegner reichte am 30. April 2018 ein nachträgliches Baugesuch bei der Gemeinde ein für eine Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung auf Parzelle Oberdiessbach A.________ Grundbuchblatt Nr. H.________. Gleichzeitig reichte er ein Ausnahmegesuch für die Unterschreitung des Strassenabstands ein. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone.