2. Der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 26. Mai 2020 wird mit der Auflage ergänzt, dass auf Stützmauern mit einer Höhe von mehr als einem Meter Absturzsicherungen, resp. ab einer Höhe von 1.5 Meter Geländer mit einer Höhe von mind. einem Meter, anzubringen sind. Im Übrigen wird der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen bestätigt. 3. a) Den Beschwerdeführenden 1 - 3 werden Verfahrenskosten im Umfang von 1'200.00 Franken auferlegt. Sie haften solidarisch für den ihnen auferlegten Betrag. b) Dem Beschwerdeführer 4 werden Verfahrenskosten im Umfang von 1'400.00 Franken auferlegt.