Die Kostennoten der Rechtsvertreter der Parteien geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Gemeinde Saanen hat somit den Beschwerdeführenden 1 - 3 Parteikosten im Umfang von 817.60 Franken zu ersetzen. Die Parteikosten der Beschwerdegegnerschaft im Umfang von 6'420.65 Franken werden den Beschwerdeführenden 1 - 3 und dem Beschwerdeführer 4 je hälftig, ausmachend je 3'210.30 Franken, auferlegt. III. Entscheid 1. Die Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist.