angrenzenden Waldareal einzeln beurteilt. Da im vorliegenden Fall der Waldbestand auf gleicher Höhe oder tiefer liege als das Bauvorhaben, der Standort lediglich Baumhöhen von 20 bis 25 Meter zulasse und auch die Windexposition keine besondere Gefahrensituation darstelle, führe ein verkürzter Waldabstand von 25 Meter zu keinem erkennbaren Nachteil für das Mikroklima und die Wohnhygiene des geplanten Wohnhauses. Es seien zudem weder Feuchtigkeitsschäden noch Einwuchs von Hauptwurzeln zu befürchten.