Da das Ortsbild durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt wird, resp. sich das Bauvorhaben auf das Ortsbild kaum auswirkt und sich die BVD auf Grund der vorhandenen Unterlagen und des öffentlich zugänglichen Bild- und Kartenmaterials einen genügenden Eindruck verschaffen konnte, erwies sich das Einholen eines Fachberichtes der OLK oder die Durchführung einer Besichtigung vor Ort als nicht erforderlich. Die entsprechenden Beweisanträge werden abgewiesen.