Da die Stützmauer in Hangrichtung verläuft und grösstenteils durch das Bauvorhaben und im Übrigen durch die bestehende Bebauung verdeckt ist, wird sie vom öffentlichen Raum her kaum wahrgenommen. Sie wirkt sich daher trotz ihrer Höhe kaum auf das Landschafts-, Orts- und Strassenbild der Gemeinde Saanen aus und beeinträchtigt dieses Bild dementsprechend nicht. Die Gemeinde Saanen hat zudem überzeugend dargelegt, weshalb sie der Auffassung ist, dass im vorliegenden Fall die Errichtung einer hohen Stützmauer im Westen des Gebäudes einer Böschung vorzuziehen ist: Die Fläche im Südosten der Liegenschaft sollte möglichst unberührt bleiben.