Auch vom Garten der nordwestlich gelegenen Liegenschaft ist die Stützmauer kaum ersichtlich, da das Bauvorhaben den Blick darauf verwehrt. Die Stützmauer ist einzig vom Aussenraum des Hotels R.________ sowie vom Mehrfamilienhaus auf Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. X.________ ersichtlich. Aber auch von dieser Perspektive her dürfte nur ein kleiner Teil der Mauer sichtbar sein.