Das gewachsene Terrain muss für das neu zu erstellende Chalet relativ stark abgegraben werden. Das Bauvorhaben selber resp. seine Ausgestaltung negiert dabei aber nicht den natürlichen Hangverlauf, sondern passt sich diesem trotz dieser Abgrabung an, in dem es auf der Nordseite praktisch vollständig im Hang verschwindet. Auch seitlich liegt es nur teilweise frei. Dadurch bettet sich das Gebäude in den Hang hinein und es scheint, als würde das Terrain über die gesamte Fläche des Chalets relativ regelmässig abgegraben. Damit passt sich das Bauvorhaben dem Terrain an und ordnet sich diesem unter.