c) Das gewachsene Terrain entlang der West- und Ostfassade weist eine Neigung von knapp 20° auf. Demzufolge liegt die Neigung entlang der Gebäudeachse deutlich unter 30° und es sind nur einzelne Stützmauern mit einer Höhe von 1.2 Meter erlaubt, es sei denn, es könne eine bessere Umgebungsgestaltung nachgewiesen werden.