Das Baureglement der Gemeinde Saanen verlangt zusätzlich, dass alle Bauten und Anlagen insbesondere hinsichtlich ihrer Gesamterscheinung, Gebäudeproportionen, Fassaden-Balkon- und Dachgestaltung und der Verwendung von Baumaterialien so auszubilden sind, dass zusammen mit den bestehenden oder vorauszusehenden Bauten eine gute Gesamtwirkung entsteht und die Schönheit oder erhaltenswerte Eigenart des Strassen-, Orts- und Landschaftsbildes gewahrt bleibt (Art. 26 Abs. 2 GBR27). Die Umgebung von Bauten und Anlagen ist so zu gestalten, dass sich eine gute Einordnung in das Orts- und Landschaftsbild ergibt. Sie ist möglichst dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen.