insbesondere auf den romantischen Hotelturm verweist, ist das gesamte Hotel aus den Jahren 1912 / 1913 Gegenstand des Bauinventars26 und gilt damit als Baudenkmal im Sinne von Art. 10a BauG. Allerdings liegt zwischen diesem Baudenkmal und dem Bauvorhaben eine Distanz von mehr als 140 Metern. Eine gemeinsame Betrachtung der beiden Gebäude ist zudem auf Grund der Lage und Anordnung der Gebäude praktisch ausgeschlossen. Das Bauvorhaben befindet sich daher nicht in der Umgebung eines Baudenkmals, die gemäss Art. 10b BauG speziell geschützt wäre. Vielmehr finden die allgemeinen Ästhetikvorschriften Anwendung.