Mit Eingabe vom 9. November 2020 hat die Gemeinde ergänzt, die Neigung des Terrains liege grösstenteils unter 30°. Gemäss der Auffassung der Bau- und Planungskommission solle das bestehende Terrain in südöstlicher Richtung ohne grössere Eingriffe bestehen bleiben. Ausserdem würden entsprechende Kunstbauten den Waldabstand weiter unterschreiten. Um dies zu erreichen resp. zu verhindern, sei in diesem Bereich eine relativ hohe Stützmauer unumgänglich. b) Das Hotel R.________, resp. die Liegenschaft an der L.________strasse 28 ist im Bauinventar des Kantons Bern als schützenswert vermerkt. Obwohl die Beschreibung 25 VGE 2019/414 vom 15. Dezember 2020, E. 3.5.