Nachdem die Bau- und Planungskommission anlässlich ihrer Sitzung vom 3. Juni 2019 verlangte, das Bauvorhaben sei besser ins Terrain einzubetten und die Bauherrschaft daraufhin leichte Veränderungen vorgenommen hat, ist sie bei ihrer Beurteilung am 1. Juli 2019 zum Schluss gekommen, die geplante Stützmauer beeinträchtige primär die Bewohnerinnen und Bewohner des Bauvorhabens und nicht die Nachbarschaft. Ähnliche Situationen gebe es bereits und die Gestaltung komme im eigenen Interesse des Bauherrn sicher gut. Im Entscheid hat die Gemeinde auf diese Beurteilung verwiesen. Mit Eingabe vom 9. November 2020 hat die Gemeinde ergänzt, die Neigung des Terrains liege grösstenteils unter 30°.