6. Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild a) Die Beschwerdeführenden 1 - 3 rügen, das strittige Bauvorhaben stehe in einem eklatanten Widerspruch zur näheren Umgebung. Ein wesentlicher Teil des Baumbestandes müsse für das Bauvorhaben weichen. Die für die Realisierung des Bauvorhabens erforderlichen Stützmauern stellten einen unzulässigen Eingriff in einem exponierten Gelände dar und widersprächen Art. 10b BauG und Art. 26 des Gemeindebaureglements. Die direkte Umgebung des Hotels R.________ müsse möglichst naturnah erhalten bleiben. Die Grünflächen rund um das Hotel R.________ seien so gross wie möglich zu gestalten. Das Bauvorhaben nehme auf diese Sonderstellung keine Rücksicht.