Das Bauvorhaben liegt nicht in einem speziellen Schutzgebiet. Das Bauvorhaben ist auf Grund der Hanglage und der bestehenden Bebauung zudem vom öffentlichen Raum her kaum einsehbar. Das Bauvorhaben nimmt zudem den vorherrschenden Chalet-Stil auf und weist auch ähnliche Dimensionen auf. Da es zudem in den Hang hineingebaut ist, ist nur ein Teil des Chalets tatsächlich sichtbar. Das Bauvorhaben wird somit in seiner Umgebung nicht dominant wirken und ist auf Grund der schlechten Einsehbarkeit auch nicht geeignet, starken Einfluss auf das Gebiet zu haben. Es gilt daher nicht als prägend. Die Gemeinde hat dementsprechend zu Recht auf das Einholen eines OLK Berichts verzichtet.