c) Als leistungsfähige örtliche Fachstellen werden in der Praxis die gemeindeeigenen Organisationen anerkannt. Entscheidend ist dabei, dass die betreffende Organisation oder Person über das erforderliche Fachwissen verfügt und mit der Aufgabe vertraut ist, Bauvorhaben auf ihre Verträglichkeit mit dem Orts- und Landschaftsbild zu beurteilen. Eine Baukommission, bestehend aus Baufachleuten, genügt nicht. Es braucht eine Fachkommission mit ausgewiesenen Fachleuten in Sachen Bauästhetik.21