8/17 BVD 110/2020/99 beantrag(t)en sie daher die Beurteilung des Bauvorhabens durch die Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK). Die Beschwerdegegnerschaft entgegnet, die leistungsfähige örtliche Kommission habe das Bauvorhaben beurteilt und erwogen, dass die kürzeste Distanz zum Hotel R.________ 125 Meter betrage und dazwischen das Schwimmbad liege, so dass nicht von einer unmittelbaren Nähe zwischen dem Bauvorhaben und dem Baudenkmal gesprochen werden könne.