b) Die Beschwerdeführenden 1 - 3 machen geltend, das Bauvorhaben befinde sich in einem exponierten Gelände in der Nähe des Hotels R.________. Ein Bauvorhaben an dieser Stelle verlange eine sorgfältige Einpassung in das Ortsbildgebiet und eine Bezugnahme zur bestehenden Bebauungsstruktur. Sowohl im vorinstanzlichen als auch im vorliegenden Verfahren 18 Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1). 19 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, a.a.O., Art. 21 N. 7; VGE 2014/163 vom 2. September 2015, E. 3.2.