Schliesslich ermöglichten zwar die beiden Küchen getrenntes Wohnen, allerdings befinden sich insbesondere die Wellness-Räumlichkeiten im Untergeschoss und wären im Falle einer Aufteilung in zwei Wohneinheiten nur von der unteren, deutlich kleineren und schlechter erschlossenen Wohnung zugänglich. Die Anordnung der Räumlichkeiten deutet somit nicht auf die Trennung der Stockwerke hin, so dass nur von einer Wohneinheit auszugehen ist, dies unabhängig davon, wie die zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohner die Räumlichkeiten tatsächlich nutzen werden.