Sie verfügen je über die üblichen Wohnräumlichkeiten einer Wohnung. Hingegen bilden sie nicht zwei eigenständige Wohneinheiten, da sie nicht voneinander getrennt sind. Auch wenn eine gewisse räumliche Abgrenzung durch die Stockwerke vorhanden ist, verfügen sie über eine gemeinsame interne Treppe, die sämtliche Stockwerke miteinander verbindet. Eine Trennung mittels einer Türe ist nicht vorgesehen und eine solche wäre auf Grund der Ausgestaltung des Eingangsbereiches im Obergeschoss auch nicht ohne bauliche Veränderungen möglich. Zudem verfügt das Erdgeschoss nicht über einen eigenen Zugang.