Deren Aufenthaltsraum sei getrennt von den Eltern und die untere Küche diene auch deren separaten Verpflegung. Hingegen seien die Haupträumlichkeiten im Ober- und Dachgeschoss inklusive grosser Küche für die Eltern vorgesehen, wo sie ungestört Gäste bewirten könnten. Die Garderobe im Erdgeschoss diene als Umkleidemöglichkeit für die Betreuungspersonen sowie für Kleider und Freizeitgeräte der Kinder.