Die Beschwerdegegnerschaft entgegnet, ihre erwachsene Tochter beabsichtige, mit ihren Kindern das neben ihrem bestehenden Haus neu zu erstellende Chalet zu bewohnen. Die Kinder würden die örtliche Privatschule John F. Kennedy International School besuchen. Auf Grund der Nähe der beiden Privatliegenschaften komme zudem nur eine familieninterne Nutzung in Frage; es sei lebensfremd anzunehmen, die Tochter der Baugesuchstellenden können an einem anderen Ort in Saanen Wohnsitz nehmen. Die Erstwohnungsnutzung sei nicht nur realistisch, sondern es bestehe eine konkrete Zusage der Tochter der Baugesuchstellenden.