2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden 1 - 3 und der Beschwerdeführer 4 am 25. Juni 2020 je eine Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragen, der Gesamtentscheid der Gemeinde Saanen vom 26. Mai 2020 sei aufzuheben und dem Bauvorhaben sei der Bauabschlag zu erteilen.