Mit Gesamtentscheid vom 26. Mai 2020 erteilte die Gemeinde Saanen dem Bauvorhaben die Baubewilligung inkl. Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des ordentlichen Waldabstandes. Gleichzeitig wies die Gemeinde das Grundbuchamt Oberland, Dienstelle Frutigen an, nach Rechtskraft der Baubewilligung auf der Bauparzelle die Nutzungsbeschränkung "Erstwohnung oder einer Erstwohnung gleichstellte Wohnung" anzumerken.