c) Den Beschwerdeführenden 3 und 4 werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 500.-- zur Bezahlung auferlegt. Die Beschwerdeführenden 3 und 4 haften solidarisch für diesen Betrag. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. a) Die Beschwerdeführerin 1 hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Umfang von Fr. 1'166.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. b) Die Beschwerdeführerin 2 hat der Beschwerdegegnerin Parteikosten im Umfang von Fr. 1'166.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen.