1. Die Beschwerden werden abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 29. Mai 2020 wird bestätigt. 2. a) Der Beschwerdeführerin 1 werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 500.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. b) Der Beschwerdeführerin 2 werden Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 500.-- zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.