Das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental erteilte die Baubewilligung vom 1. Februar 2012 (bbew 1154/2010) auf der Grundlage der damals erarbeiteten Benutzungsordnung der Skateanlage (vgl. Ziff. 4.1. des Entscheids vom 1. Februar 2012). Damit wurde die Benutzungsordnung verbindlich. Die sich in den Unterlagen zum Verfahren bbew 1154/2010 befindende Abbildung der Benutzungsordnung enthält keine zeitliche Einschränkung des Musikverbots.27 Die abgebildete Benutzungsordnung wurde den damaligen Einsprechenden zugestellt und von ihnen akzeptiert; Änderungen an der Benutzungsordnung sind nicht ersichtlich.28 Die seinerzeitige Stellungnahme der Fachstelle vom 9. Dezember 2010 (S. 5)