16 USG nicht einschlägig, da sich diese Norm nur auf Altanlagen bezieht, die Skateanlage aber eine neue Anlage ist.25 Die von den Beschwerdeführenden 3 und 4 weiter geforderte Umzäunung der Anlage soll schliesslich nicht der Vorsorge, sondern, wie sie selbst ausführen26, der Durchsetzung der Benutzungsordnung dienen. Dies ist allerdings nicht Verfahrensgegenstand (vgl. E. 2). e) Die Fachstelle fordert in ihrem Bericht vom 4. März 2020 ein Musikverbot. Das Piktogramm auf der Benutzungsordnung «Tragbares Musikwiedergabegerät, mit rotem Kreuz durchgestrichen, schriftlicher Hinweis ab 20:00 Uhr» impliziere, dass Musik durchaus zulässig sei. Musik im Freien