Die Massnahmen würden rund Fr. 100'000.-- (Lärmschutzwand) bzw. Fr. 60'000.-- (Damm) kosten.23 Bereits aus ästhetischer Sicht ist eine derartige Wand bzw. ein derartiger Damm in der Spiezer Bucht nicht bewilligungsfähig. Die Gemeinde hält in ihrer Beschwerdeantwort vom 27. Juli 2020 entsprechend korrekt fest, eine solche Wand sei weder landschafts- noch ortsbildverträglich und auch das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental wies im angefochtenen Entscheid auf die negativen Auswirkungen auf das Ortsbild hin (Ziff. 3.4.5 des angefochtenen Entscheids). Die Beschwerdeführenden berufen sich zwar auf eine kürzlich errichtete Lärmschutzwand beim Kinderspielplatz.