Mit dieser Einschätzung der Fachstelle übereinstimmend geht aus der von den Beschwerdeführenden 3 und 4 eingereichten Machbarkeitsstudie zu Lärmschutzmassnahme eines Ingenierurbüros hervor, dass eine Lärmschutzwand 5 m hoch und 28 m lang und ein Damm gar 6 m hoch und 28 m lang sein müsste, um zu einer subjektiven Verbesserung des Immissionsniveaus zu führen. Die Massnahmen würden rund Fr. 100'000.-- (Lärmschutzwand) bzw. Fr. 60'000.-- (Damm) kosten.23 Bereits aus ästhetischer Sicht ist eine derartige Wand bzw. ein derartiger Damm in der Spiezer Bucht nicht bewilligungsfähig.