Lärmschutzwände am Rand des Anlagenstandorts müssten sodann aufgrund der topographischen Hanglage zu den Immissionspunkten hin mehrere Meter hoch sein. Mit dieser Einschätzung der Fachstelle übereinstimmend geht aus der von den Beschwerdeführenden 3 und 4 eingereichten Machbarkeitsstudie zu Lärmschutzmassnahme eines Ingenierurbüros hervor, dass eine Lärmschutzwand 5 m hoch und 28 m lang und ein Damm gar 6 m hoch und 28 m lang sein müsste, um zu einer subjektiven Verbesserung des Immissionsniveaus zu führen.