Die Fachstelle kennt die örtlichen Verhältnisse aufgrund der Vorgeschichte sehr gut, wie sie selbst festhält. Dennoch nahm sie erneut eine umfangreiche Prüfung vor und stütze ihre Ergebnisse auf die neusten Beurteilungsgrundlagen, namentlich die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) im Jahr 2017 erlassene Vollzugshilfe «Ermittlung und Beurteilung von Sportlärm» sowie die am 1. Februar 2019 überarbeitete Richtlinie des Cercle bruit. Die BVD sieht daher keine Veranlassung, von der überzeugenden Einschätzung der Fachstelle, wonach das Vorhaben zu höchstens geringfügigen Störungen in der Anwohnerschaft führt, abzuweichen.