Das Vorhaben und die nächsten zur Skatanlage bewohnten Liegenschaften befinden sich in der ES II (Art. 13 ÜV, Art. 211 GBR21). Die Fachstelle kommt in ihrem Bericht vom 4. März 2020 nachvollziehbar zum Schluss, das Bauvorhaben führe zu nicht mehr als geringfügigen Lärmimmissionen für die Anwohnerschaft. Die Fachstelle kennt die örtlichen Verhältnisse aufgrund der Vorgeschichte sehr gut, wie sie selbst festhält.