Die Fachstelle gelangt in ihrem Bericht vom 4. März 2020 zum begründeten und nachvollziehbaren Ergebnis, dass die Massnahmen bei einer ordnungsgemässen Nutzung der Anlage und bei fachgerechter Bauausführung zu einer Minderung des Immissionsniveaus führen (vgl. etwa S. 9 des Berichts). Auch die Beschwerdeführenden 3 und 4 räumen ein, dass die vorgesehenen Optimierungsmassnahmen zu keiner Verstärkung der Lärmimmissionen führen.20 Ihre Befürchtung, die Frequentierung könnte zunehmen, dürfte überdies unbegründet sein, da die vorgesehenen Massnahmen zu einer Reduktion der vorhandenen Elemente und damit des bestehenden Angebots führen.