Zur Begründung führt sie aus, bisherige Immissionsbeurteilungen seien ohne Musikbetrieb vorgenommen worden. Die heutige Benutzungsordnung impliziere jedoch, dass bis 20:00 Uhr Musik im Freien gestattet sei. Mit einem allfälligen Musikangebot müsste eine Neubeurteilung durchgeführt werden. Nach Ansicht der Fachstelle führe jegliches musikalische Angebot bei der Nutzung der Skateanlage zu Immissionen in der Anwohnerschaft, die mehr als höchstens geringfügig einzustufen seien.