Sanierung der Skateanlage würde bei einer ordnungsgemässen Nutzung der Anlage und bei fachgerechter Bauausführung zu einer Minderung des Immissionsniveaus in der Anwohnerschaft führen. Gelegentliche Störungen der Anwohnerschaft, wie sie anlässlich des Baubewilligungsverfahrens im Jahr 2011 festgestellt worden seien, könnten nicht gänzlich verhindert werden und seien insgesamt als höchstens geringfügig einzustufen. Die Fachstelle schlägt als Auflage jedoch vor, im Freien keine Musik zu gestatten. Zur Begründung führt sie aus, bisherige Immissionsbeurteilungen seien ohne Musikbetrieb vorgenommen worden.