Die Grösse der Anlage erfahre keine Änderung. Mit dem ersuchten Ersatz bzw. der ersuchten Sanierung der Skateeinrichtungen werde die bereits im Lärmgutachten der HSR Ingenieure AG ausgesprochene Empfehlung umgesetzt, schwere Elemente wie z.B. Betonelemente einzusetzen, da diese beim Aufprall weniger Lärm abgeben würden. Damit gehe eine Minderung des Immissionsniveaus einher. Hingegen werde sich das Immissionsniveau nicht so weit ändern, dass von der Anlage deutlich weniger Lärm ausgehen werde. Der Einbau eines Fein-Asphalt-Belags trage weiter dazu 17 Zum Ganzen BGE 133 II 292 E. 3.1 und 3.3; BGE 123 II 325 E. 4.d.bb; Urs Walker, Umweltrechtliche Beurteilung