Nachdem ein solches Reglement ausgearbeitet worden war, beauftragte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental die Fachstelle erneut, die Anlage vor Ort zu beurteilen. Dabei gelangte die Fachstelle mit Stellungnahme vom 6. September 2011 zum Ergebnis, mit der vorliegenden Benutzungsordnung sollte sich die Belastung der Anwohnerschaft durch den Betriebslärm der Skateanlage soweit reduzieren, dass nur noch gelegentliche Störungen vorkämen und der Anlage die Bewilligungsfähigkeit nicht abgesprochen werden könne.